Das Kfz-Gewerbe stellt sich seiner Verantwortung bei der Durchführung von amtlichen Werkstattuntersuchungen und -prüfungen

Ihr gutes Recht!

Die Beschwerdestelle der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks gewährleistet, dass alle Beschwerden/Einsprüche bezüglich der Durchführung von amtlichen Werkstattuntersuchungen und prüfungen (Abgasuntersuchung (AU), Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK), Gasanlagenprüfung (GAP) und Sicherheitsprüfung (SP)) dokumentiert und verfolgt werden, einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Lösung. Alle Beschwerden/Einsprüche werden fachlich untersucht und validiert, so dass ein abschließendes Ergebnis über ihre Begründetheit getroffen wird. Bei begründeten Beschwerden/Einsprüchen werden Maßnahmen durch die Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks ergriffen und der Beschwerdeführer über die Ergebnisse schriftlich informiert. Das Erheben einer Beschwerde/eines Einspruchs ist für den Beschwerdeführer grundsätzlich kostenfrei. Die Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks behält sich vor, für offensichtlich unbegründete Beschwerden eine Aufwandspauschale in Höhe von jeweils 65 € zu erheben.

Das Beschwerdemanagement ist Teil unseres Qualitätsmanagementsystems.

Welche Anforderungen gelten für das Einreichen von Beschwerden/Einsprüchen?

Beschwerden/Einsprüche müssen begründet und mit erforderlichen Nachweisen der durchgeführten Werkstattuntersuchungen und -prüfungen versehen werden, damit eine Überprüfung ermöglicht wird.

Ich möchte eine Beschwerde/Einspruch einreichen!

Mit diesem Formular können Sie eine Beschwerde/einen Einspruch bezüglich der Durchführung von amtlichen Werkstattuntersuchungen und -prüfungen bei der Beschwerdestelle der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks einreichen.

Beschwerdemanagement - Formblatt (FB) Einspruch und Beschwerde

1. Daten des Einspruchs- bzw. Beschwerdeführers

Name*:
Anschrift**:
Telefon**:
Fax**:
E-Mail**:
Amtliches Kennzeichen*:
(alternativ FIN)
(* Pflichtangaben, **mind. eine Angabe erforderlich)

2. Angaben zur durchgeführten Werkstattuntersuchung/-prüfung

Kontrollnummer der anerkannten Kfz-Werkstatt*¹:   - -
Name des Inspektors*²:
Datum der Werkstattuntersuchung/
-prüfung:
(* Pflichtangaben)
(¹ Die Angaben entnehmen Sie dem AU-/AUK-Nachweis, dem SP-Prüfprotokoll oder dem GAP-Nachweis)
(² Die Angaben entnehmen Sie dem AU-/AUK-Nachweis, dem SP-Prüfprotokoll oder dem GAP-Nachweis)

3. Art der Werkstattuntersuchung/-prüfung* (zutreffendes bitte ankreuzen)

(* Pflichtangabe)

4. Anliegen* (zutreffendes bitte ankreuzen)

Erläuterung:
Erläuterung:
(* Pflichtangabe)

5. Beschreibung des Anliegens* (zutreffendes bitte ankreuzen und erläutern)

Hinweis: Ihr Anliegen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie hinreichende Informationen zur Verfügung stellen. Nutzen Sie daher bitte das Feld "Bemerkungen/Erläuterung", um Ihr Anliegen darzulegen.


Bemerkungen / Erläuterung:
(* Pflichtangabe)

6. Anlagen (zutreffendes bitte ankreuzen und diesem Formblatt als Anlage beifügen)

Hinweis: Im Falle der Erhebung eines Einspruchs gegen das Ergebnis einer Werkstattuntersuchung/-prüfung ist die Vorlage eines der nachstehend aufgeführten Dokumente zwingend erforderlich.

Sonstiges:

7. Ort/Datum

Ort
Datum










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Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK)
- Bundesinnungsverband (BIV) -

Franz-Lohe-Str. 21
53129 Bonn
Tel.: (0228) 91 27 - 0
Fax: (0228) 91 27 - 150



Vertretungsberechtigter Vorstand:
Detlef Peter Grün, Ennepetal - Vorsitzender
Jeffrey Kilian, Bad Kreuznach - stellvertretender Vorsitzender
Michael Kraft, Gießen - Vorstandsmitglied



Der ZVK wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter dem Aktenzeichen VIII B 1 – 72001/017-07 vom 8. Oktober 2021 geführt.


Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Werner Steber

DATENSCHUTZHINWEIS

I. DATENSCHUTZINFORMATION

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen, das wir mit hoher Aufmerksamkeit berücksichtigen. Nachstehend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte.

II. NAMEN UND KONTAKTDATEN DES VERANTWORTLICHEN UND DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist:

Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV)
vertreten durch Herrn Dr. Kurt-Christian Scheel
Franz-Lohe-Straße 21
53129 Bonn

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) unter:

Datenschutzbeauftragter der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks
Herr Stefan Laing
Franz-Lohe-Straße 21
53129 Bonn

II. NAMEN UND KONTAKTDATEN DES VERANTWORTLICHEN UND DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Die Erhebung und Verarbeitung der von Ihnen eingetragenen Angaben werden für die eindeutige Identifikation Ihrer Person und für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigt. Hierin liegt auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Innerhalb des BIV erhalten diejenigen Stellen bzw. Mitarbeiter/innen Ihre Daten, die diese zur Wahrung der berechtigten Interessen und/oder etwaiger gesetzlicher Pflichten benötigen – insbesondere zur Erfassung von Einsprüchen und Beschwerden durch das hierfür unterhaltene EDV-System der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks.

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des oben genannten Zwecks erforderlich ist und solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

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Sie haben das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO sowie das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an eine der unter Abschnitt I und II genannten Kontaktdaten. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich darüber hinaus bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.